Übertragung einer Beteiligung- entstehende Gebühren
Übertragungsgebühren
Für jede Beteiligungsübertragung - egal ob die Beteiligung gekauft, geerbt oder verschenkt wurde - entsteht eine Übertragungsgebühr, die im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft geregelt ist und bei allen SachsenFonds 0,35 % der Beteiligungssumme, jeweils zzgl. Umsatzsteuer beträgt, wobei ein Mindestbetrag von € 100,- bzw. 200,- zzgl. USt. festgelegt ist.
Die Übertragungsgebühr wird von der SachsenFonds Treuhand GmbH, die mit der Anlegerbetreuung beauftragt ist, dem jeweils übernehmenden Gesellschafter in Rechnung gestellt.



