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		Auslands-Immobilien-Fonds Auslands-Immobilien-FondsBesteuerung in den USA

Investitionen in geschlossene Immobilienfonds mit Fondsimmobilien in USA werden aufgrund des Belegenheitsprinzips bis auf den in Deutschland zu berücksichtigenden Progressionsvorbehalt in den USA besteuert.

Steuerservice

Zeichner eines US-Fonds sind verpflichtet, ihre Einkünfte in einer US-Steuererklärung offen zu legen. Ehepaare müssen separat zeichnen und die Einkünfte erklären.
Anleger, die noch keinen Steuerberater mit ihrer Vertretung beauftragt haben, sollten sich durch den angebotenen Steuerservice vertreten lassen. Dieser minimiert den Verwaltungsaufwand für den Anleger und ist ausgesprochen günstig. Für 2004 beträgt die jährlich indexierte Gebühr US$ 135. In Deutschland sind diese Steuerberatungsgebühren steuerlich als Sonderwerbungskosten abzugsfähig.

Laufende Besteuerung

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden in den USA besteuert. Günstige Steuersätze und Freibeträge führen zu einer vergleichsweise hohen Steuerentlastung.

Jahr Freibetrag
2007 US$ 3.400
2006 US$ 3.300
2005 US$ 3.200
2004 US$ 3.100
2003 US$ 3.050
2002 US$ 3.000

Für Einkünfte im Rahmen der Freibeträge wird in den USA auf Bundes-ebene keine Einkommensteuer erhoben, so dass laufenden Erträge bis zu einer Beteiligung von rd. US$ 35 - 40.000 langfristig steuerfrei bleiben. Die von einzelnen Bundesstaaten erhobene Einkommensteuer kann zu einer marginalen Steuerbelastung führen.

Bei höheren Einkünften profitieren die Anleger von den niedrigen US-Steuersätzen (Stand 2003 - 2005):

Einkünfte Steuersatz
Die ersten $ 7.160 10%
Die nächsten $ 21.900 15%
Die nächsten $ 41.300 25%
Die nächsten $ 76.400 28%
Die nächsten $ 172.350 33%
Darüber hinaus 35%


Je nach Standort können noch Staatensteuern (state tax) oder örtliche Steuern (city tax) entstehen.

In Deutschland unterliegen die amerikanischen Vermietungseinkünfte nur dem Progressionsvorbehalt.

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

Ein Veräußerungsgewinn ist in den USA zu versteuern und ermittelt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich steuerlichem Buchwert. Die Steuersätze richten sich nach der Höhe des Gewinnes, der in Anspruch genommenen Abschreibung und der Haltedauer der Beteiligung. Die dabei entstehende Steuerlast ist mit rd. 5 - 20% vergleichsweise moderat.

In Deutschland ist ein nach mehr als 10 Jahren (Spekulationsfrist) erzielter Veräußerungsgewinn steuerfrei.

Besteuerung von Erbschaft/Schenkung

Das Besteuerungsrecht liegt zunächst in den USA als Belegenheitsstaat, aber auch in Deutschland. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden ist die in den USA bezahlte Steuer auf die deutsche Erbschaft- oder Schenkungsteuer anzurechnen.

Im Erbschaftsfall ist in den USA ein Nachlass in Höhe von $ 60.000 prinzipiell steuerfrei. Weitere Vorteile ergeben sich aus einem Steuer-anrechnungsbetrag, der sich aus dem Verhältnis des US-Vermögens zum Gesamtvermögen ergibt. Bei Ehepartnern ist die Hälfte des US-Vermögens steuerfrei.

Eine Schenkung ist nach allgemeiner Auffassung in den USA als Übertragung eines immateriellen Vermögenswert steuerfrei.

In Deutschland gelten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hohe Freibeträge für Ehegatten (€ 307.000) und Kinder (€ 205.000).

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