Auslands-Immobilien-FondsBesteuerung in den USA
Investitionen in geschlossene Immobilienfonds mit Fondsimmobilien in USA werden aufgrund des Belegenheitsprinzips bis auf den in Deutschland zu berücksichtigenden Progressionsvorbehalt in den USA besteuert.
Steuerservice
Zeichner eines US-Fonds sind verpflichtet, ihre Einkünfte in einer US-Steuererklärung offen zu legen. Ehepaare müssen separat zeichnen und die Einkünfte erklären.
Anleger, die noch keinen Steuerberater mit ihrer Vertretung beauftragt haben, sollten sich durch den angebotenen Steuerservice vertreten lassen. Dieser minimiert den Verwaltungsaufwand für den Anleger und ist ausgesprochen günstig. Für 2004 beträgt die jährlich indexierte Gebühr US$ 135. In Deutschland sind diese Steuerberatungsgebühren steuerlich als Sonderwerbungskosten abzugsfähig.
Laufende Besteuerung
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden in den USA besteuert. Günstige Steuersätze und Freibeträge führen zu einer vergleichsweise hohen Steuerentlastung.
| Jahr | Freibetrag |
| 2007 | US$ 3.400 |
| 2006 | US$ 3.300 |
| 2005 | US$ 3.200 |
| 2004 | US$ 3.100 |
| 2003 | US$ 3.050 |
| 2002 | US$ 3.000 |
Für Einkünfte im Rahmen der Freibeträge wird in den USA auf Bundes-ebene keine Einkommensteuer erhoben, so dass laufenden Erträge bis zu einer Beteiligung von rd. US$ 35 - 40.000 langfristig steuerfrei bleiben. Die von einzelnen Bundesstaaten erhobene Einkommensteuer kann zu einer marginalen Steuerbelastung führen.
Bei höheren Einkünften profitieren die Anleger von den niedrigen US-Steuersätzen (Stand 2003 - 2005):
| Einkünfte | Steuersatz |
| Die ersten $ 7.160 | 10% |
| Die nächsten $ 21.900 | 15% |
| Die nächsten $ 41.300 | 25% |
| Die nächsten $ 76.400 | 28% |
| Die nächsten $ 172.350 | 33% |
| Darüber hinaus | 35% |
Je nach Standort können noch Staatensteuern (state tax) oder örtliche Steuern (city tax) entstehen.
In Deutschland unterliegen die amerikanischen Vermietungseinkünfte nur dem Progressionsvorbehalt.
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
Ein Veräußerungsgewinn ist in den USA zu versteuern und ermittelt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich steuerlichem Buchwert. Die Steuersätze richten sich nach der Höhe des Gewinnes, der in Anspruch genommenen Abschreibung und der Haltedauer der Beteiligung. Die dabei entstehende Steuerlast ist mit rd. 5 - 20% vergleichsweise moderat.
In Deutschland ist ein nach mehr als 10 Jahren (Spekulationsfrist) erzielter Veräußerungsgewinn steuerfrei.
Besteuerung von Erbschaft/Schenkung
Das Besteuerungsrecht liegt zunächst in den USA als Belegenheitsstaat, aber auch in Deutschland. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden ist die in den USA bezahlte Steuer auf die deutsche Erbschaft- oder Schenkungsteuer anzurechnen.
Im Erbschaftsfall ist in den USA ein Nachlass in Höhe von $ 60.000 prinzipiell steuerfrei. Weitere Vorteile ergeben sich aus einem Steuer-anrechnungsbetrag, der sich aus dem Verhältnis des US-Vermögens zum Gesamtvermögen ergibt. Bei Ehepartnern ist die Hälfte des US-Vermögens steuerfrei.
Eine Schenkung ist nach allgemeiner Auffassung in den USA als Übertragung eines immateriellen Vermögenswert steuerfrei.
In Deutschland gelten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hohe Freibeträge für Ehegatten (€ 307.000) und Kinder (€ 205.000).



