Auslands-Immobilien-FondsBesteuerung in Polen
Investitionen in geschlossene Immobilienfonds mit polnischen Fonds-immobilien werden aufgrund des Belegenheitsprinzip bis auf den in Deutschland zu berücksichtigen Progressionsvorbehalt in Polen versteuert. Die Fondskonzeption von SachsenFonds wurde außerdem so gestaltet, dass die speziellen Bedürfnisse deutscher Anleger berücksichtigt werden.
Laufende Besteuerung in Polen
Die Einkünfte aus der Vermietung der Fondsimmobilie werden aufgrund der Fondsstruktur in Polen gemäß derzeitiger Besteuerungspraxis auf Ebene der Treuhandgesellschaft mit 19% besteuert. Somit ist der treuhänderisch beteiligte Anleger in Polen selbst nicht steuerpflichtig und die prognos-tizierte Ausschüttung für die Anleger bleibt steuerfrei. In Polen ist durch die Gesellschaftsstruktur keine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Anleger, die sich als Direktkommanditist beteiligen, müssen in Polen eine Einkommensteuererklärung abgeben und sind ggf. Sozialversicherungs-pflichtig. Daher sollte die treuhänderisch gehaltene Beteiligungsform gewählt werden.
Die auf den Anleger entfallenden Einkünfte unterliegen in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
Die Besteuerung eines Veräußerungsgewinnes erfolgt derzeit mit den Steuersätzen der laufenden Besteuerung, also 19%.
Bei einer Veräußerung nach einer Haltedauer von mind. 10 Jahren (Spekulationsfrist) erfolgt in Deutschland keine Besteuerung.
Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen
Für Erbschaften und Schenkungen gibt es aktuell kein Doppelbesteue-rungsabkommen. Bei einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung wird die Übertragung im Erbfall als unentgeltliche Vermögensübertragung angesehen, so dass diese Übertragungsform in Polen steuerfrei bleibt.
In Deutschland wird der Verkehrswert abzüglich der Gesellschaftsschulden zur Besteuerung herangezogen.



