Direkt zum Inhalt.

Auslands-Immobilien-Fonds Auslands-Immobilien-FondsBesteuerung in Tschechien

Vermietungseinkünfte aus Investitionen in geschlossene Immobilienfonds mit tschechischen Fondsimmobilien werden aufgrund des Belegenheitsprinzip in Tschechien besteuert und unterliegen rückwirkend zum 01.01.2008 auch nicht mehr dem bis dahin in Deutschland zu berücksichtigenden Progressionsvorbehalt.

Laufende Besteuerung

Die auf den einzelnen Anleger (natürliche Person) entfallenden anteiligen tschechischen Einkünfte werden seit 2008 mit einem einheitlichen Einkommensteuersatz von 15% besteuert. Gegenüber dem früheren Stufentarif reduziert sich dadurch ab einem Einkommen von CZK 121.201 die tschechische Steuer spürbar.

Die so ermittelte Steuerschuld kann um den seit 2008 (von ehemals CZK 7.200) deutlich erhöhten Abzugsbetrag i.H.v. CZK 24.840 gemindert werden. Erstmals für 2008 kann dieser von jeder natürlichen Person genutzt werden – also auch von Beziehern von Renteneinkünften, die bislang von dem Abzugsbetrag ausgeschlossen waren.

Mit dem angebotenen Steuerservice beauftragt der Anleger einen Steuerberater mit seiner Vertretung in Tschechien. Die Beauftragung erfolgt einmalig mit einem "Auskunftsbogen/Vollmacht" und der Vorlage einer vom tschechischen Finanzministerium geforderten Ansässigkeitsbescheinigung. Der Anleger spart sich dadurch den individuellen Verwaltungsaufwand und muss nur den Steuerfragebogen einmal jährlich ausfüllen. Der Steuerservice wird von der Horwath TPA Notia Tax, s.r.o, Prag durchgeführt und ist für die SachsenFonds-Anleger kostenfrei!

Für Anleger, die die TPA nicht beauftragen, ist die Fondsgsellschaft verpflichtet, den jeweils gültigen Körperschaftsteuersatz (2008 i.H.v. 21%, 2009 i.H.v. 20%) als Steuerzahlung an das tschechische Finanzamt abzuführen.

Die Steuerzahlungen werden von der Objekt- bzw. Fondsgesellschaft verauslagt und mit der folgenden Ausschüttungszahlung verrechnet.

Veräußerungsgewinne

Die Veräußerung der Anteile aus der Zwischengesellschaft durch die Fondsgesellschaft bzw. durch die Anleger ist nach derzeitiger Verwaltungspraxis in der Tschechischen Republik steuerfrei.

In Deutschland wird ein Verkauf der Fondsanteile als privates Veräußerungsgeschäft angesehen und ist daher nach einer Haltedauer von mindestens 10 Jahren (Spekulationsfrist) ebenfalls steuerfrei.

Erbschaft und Schenkungen

unterliegen der Besteuerung in Deutschland.

Nach derzeitiger Besteuerungspraxis der tschechischen Finanzbehörden findet im Erbschaftsfall bei deutschen Anlegern keine Besteuerung in Tschechien statt.
Schenkungen sind nach der derzeitigen Gesetzeslage in Tschechien nur vom Beschenkten zu versteuern, wenn er in Tschechien ansässig ist.

Stand: Dezemer 2008

Seite drucken Seite zu den Favoriten hinzufügen Nach oben
© 2010 SachsenFonds | Max-Planck-Straße 3 | 85609 Aschheim-Dornach
Tel: +49 89 45666-0 | Fax: +49 89 45666-299
E-Mail: info@sachsenfonds.com