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Auslands-Immobilien-Fonds Auslands-Immobilien-FondsBesteuerung in Australien

Investitionen in geschlossene Immobilienfonds mit Fondsimmobilien in Australien werden aufgrund des Belegenheitsprinzips bis auf den in Deutschland zu berücksichtigenden Progressionsvorbehalt in Australien besteuert. Die Fondskonzeption von SachsenFonds wurde außerdem so gestaltet, dass die speziellen Bedürfnisse deutscher Anleger berücksichtigt werden

Laufende Besteuerung

Da die Einkünfte ohne Nutzung eines Freibetrages mit 30% besteuert werden, wurde bei der steuerlichen Konzeption des Fonds darauf geachtet, dass die Fondsgesellschaft die Steuern in Australien zahlt. Durch diese intransparente Gesellschaftsstruktur müssen die Anleger keine individuelle Steuererklärung in Australien abgeben und vermeiden damit Verwaltungsaufwand und Kosten.

Günstige Besteuerung von Erbschaft/Schenkung

In Australien findet nach derzeitigem Recht keine Besteuerung bei Erbschaft und Schenkung statt.

Die Fondsgesellschaft erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In der Summe aller Investitionen mit dieser Einkunftsart haben Anleger in Deutschland einen Freibetrag von € 225.000. Darüber hinaus gehende Werte werden nur mit 65% des steuerlichen Wertes berücksichtigt. Der steuerliche Wert liegt beim SachsenFonds Australien I bei ca. 82% der Zeichnungssumme, beim SachsenFonds Australien II bei ca. 78%.

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