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Immobilien-Fonds Ausland Immobilien-Fonds AuslandBesteuerung in Österreich

Investitionen in geschlossene Immobilienfonds mit österreichischen Fondsimmobilien werden aufgrund des Belegenheitsprinzips und des Doppelbesteuerungsabkommens bis auf den in Deutschland zu berücksichtigenden Progressionsvorbehalt in Österreich besteuert. Die Fondskonzeption von SachsenFonds wurde außerdem so gestaltet, dass die speziellen Bedürfnisse deutscher Anleger berücksichtigt werden.

Laufende Besteuerung

Seit dem Jahr 2005 wird bis zu einer Einkommensgrenze von € 2.000 in Österreich keine Einkommensteuer erhoben. Damit bleiben die Ausschüttungen einer Beteiligungssumme von € 40.000 (beim Österreich-Fonds VI) pro Anleger langfristig steuerfrei. Darüber hinaus gehende Einkünfte werden ab dem Veranlagungszeitraum 2009 wie folgt besteuert:

Einkünfte über Steuersatz
€ 2.000 bis € 16.000 36,5%
€ 16.000 bis € 51.000 43,2143%
€ 51.000 50%

In Deutschland unterlagen die Einkünfte aus Österreich bis Ende 2007 nur dem Progressionsvorbehalt.

Mit dem im Dezember 2008 in Kraft getretenen Jahressteuergesetz 2009 wurde jedoch erfreulicherweise der Progressionsvorbehalt für Vermietungseinkünfte aus EU-Mitgliedsstaaten, also auch aus Österreich, rückwirkend zum 01.01.2008 abgeschafft.

Steuerservice

Erreichen die Einkünfte in Österreich nicht die Einkommensgrenze, welche zu einer Steuerpflicht führt, ist von den Anlegern in Österreich auch keine individuelle Steuererklärung abzugeben.

Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, bietet eine erfahrene österreichische Steuerberatungsgesellschaft die Erstellung der Einzelsteuererklärung gegen Gebühr an.

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

Ein nach Ablauf von mind. 10 Jahren realisierter Veräußerungsgewinn bleibt nach derzeitiger Rechtslage sowohl in Österreich als auch in Deutschland steuerfrei.

Besteuerung von Erbschaft und Schenkungen

In Österreich wird bei Erbschaft und Schenkung einer Beteiligung keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer erhoben.

In Deutschland unterliegen Erbschaft und Schenkung der Besteuerung. Der Wertansatz einer Beteiligung an einem Österreich-Fonds erfolgt für die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert).

Stand: Dezember 2009
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