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§ 6b-Fonds § 6b-Fonds

Konzept

6b3_ansicht_2_188 Der § 6b-Fonds ist eine Sonderform eines geschlossenen Immobilienfonds. Als Spezialfonds richtet er sich an Investoren, die gemäß §§ 6b/6c EStG aus der Veräußerung von Betriebsvermögen Rücklagen gebildet haben. Dies trifft insbesondere bei nicht buchführenden Land- und Forstwirten, bei Gewerbetreibenden und bei Angehörigen freier Berufe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, zu.

Die Beteiligung an einem § 6b-Fonds bietet diesen Investoren die Möglichkeit, einen Veräußerungsgewinn bzw. eine gemäß §§ 6b/6c EStG gebildete Rücklage sofort steuerneutral zu übertragen. Damit wird ein Liquiditätsaufwand durch die sofortige Besteuerung des Veräußerungsgewinns bzw. der steuerpflichtigen Auflösung einer §§ 6b/6c-Rücklage und den für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage bestanden hat, anfallenden Gewinnzuschlag von 6% vermieden.

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