§ 6b-Fonds
Konzept
Der § 6b-Fonds ist eine Sonderform eines geschlossenen Immobilienfonds. Als Spezialfonds richtet er sich an Investoren, die gemäß §§ 6b/6c EStG aus der Veräußerung von Betriebsvermögen Rücklagen gebildet haben. Dies trifft insbesondere bei nicht buchführenden Land- und Forstwirten, bei Gewerbetreibenden und bei Angehörigen freier Berufe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, zu.
Die Beteiligung an einem § 6b-Fonds bietet diesen Investoren die Möglichkeit, einen Veräußerungsgewinn bzw. eine gemäß §§ 6b/6c EStG gebildete Rücklage sofort steuerneutral zu übertragen. Damit wird ein Liquiditätsaufwand durch die sofortige Besteuerung des Veräußerungsgewinns bzw. der steuerpflichtigen Auflösung einer §§ 6b/6c-Rücklage und den für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage bestanden hat, anfallenden Gewinnzuschlag von 6% vermieden.



