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§ 6b-Fonds § 6b-Fonds

Vorteile

6b3_Titel_Ausschnitt_188 Liquiditätsersparnis statt Steuerzahlung durch Vermeidung einer sofortigen Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bzw. der steuerpflichtigen Auflösung von Rücklagen gemäß §§ 6b/6c EStG.

Nur geringer Kapitaleinsatz durch einen hohen Übertragungsfaktor (z.B. 1:3,9 beim § 6b-Fonds Wiesbaden).

Die auf die Gewinne aus der Beteiligung anfallenden Steuerzahlungen, die sich aus der Auflösung der §§ 6b/6c EStG-Rücklage in der Ergänzungsbilanz nach Verrechnung mit den Ergebnissen aus der Hauptbilanz der Fondsgesellschaft ergeben, können (ganz oder weitgehend) durch die Ausschüttungen beglichen werden.

Eine komfortable Beteiligungsform: Das gesamte Immobilienmanagement sowie die steuerliche Bearbeitung werden von einem erfahrenen Fondsmanagement und deren Beratern durchgeführt.

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